Glasfaserausbau – was unterscheidet ein gut versorgtes Gebiet von einem nicht gut Versorgtem?

Glasfaserausbau – was unterscheidet ein gut versorgtes Gebiet von einem nicht gut Versorgtem?

Immer wieder liest man von gut und nicht gut versorgten Gebieten. Doch was genau bedeutet dies – vor allem – für die dort wohnenden Menschen?

Glasfaserprojekte starten in den meisten Fällen mit einem Markterkundungsverfahren. Dabei wird in einem Gebiet die Internetverbindung in einer Voruntersuchung genau geprüft und Anschluss eingestuft in gut versorgte und nicht gut versorgte Gebiete.

Wird ein Gebiet als nicht gut versorgt eingestuft, kann ein Zweckverband Fördergelder für den Glasfaserausbau beantragen und somit der Region zu einer zukunftssicheren Internetanbindung verhelfen. Um diese Fördergelder zu erhalten, müssen zahlreiche Anträge gestellt und Bestimmungen eingehalten werden. Ist alles genehmigt, kann der Zweckverband in Zusammenarbeit mit einem Glasfaseranbieter den Ausbau starten.

Ist ein Gebiet in der Voruntersuchung als gut versorgt eingestuft worden, kommt ein vom Bund geförderter Ausbau nicht infrage. Hier kann es geschehen, dass gewisse Gebiete, die als gut versorgt eingestuft wurden, von einem geförderten Ausbaugebiet umschlossen werden. Es entstehen sogenannte „Kupferinseln“, die ohne Glasfaser verbleiben und weiterhin mit, der inzwischen überholten, Kupfertechnik an das Internet angeschlossen bleiben.

Damit solche „Kupferinseln“ nicht entstehen und eine flächendeckende Versorgung mit Glasfaser gewährleistet wird, setzt TNG in diesen Gebieten auf den eigenwirtschaftlichen Ausbau und realisiert dort die Glasfasernetze mit eigenen Ressourcen. Denn nur mit einem zu 100 % reinem Glasfaserausbau ist eine Region vollständig für die Zukunft gewappnet.

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